
Strafen gegen Tote. Nach ma. Rechtsauffassung konnten selbst Tote für Vergehen belangt werden, die sie zu Lebzeiten begangen hatten. In solchem Fall wurde der Leichnam - gegebenenfalls exhumiert - vor Gericht gebracht, erhielt einen Fürsprech und wurde nach einem regulären Verfahren verurteilt und...
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